Bei der traditionellen VHÖ Frühjahrs-Tagung in Salzburg wurde am Samstag, den 20. April 2018 eine Kombination von Hörakustikvorträgen und Tipps zur bevorstehenden Datenschutzgrundverordnung geboten. Auch wurde im Rahmen der Tagung das Zepter vom verdienten Präsidenten Ing. Peter Edlhauser an Ing. Thomas Aigner weitergereicht.
Ing. Peter Edlhauser begrüßte zum VHÖ Fortbildungsseminar und Generalversammlung in Salzburg
Hörgeräteversorgung für Solo-Gesang
Mag. Esther Rois-Merz eröffnete ihren Vortrag mit einem Zitat des HNO-Arztes Dr. Alfred Tomatis: „Man kann nur so gut singen wie man hört“. Sie berichtete über die Anforderungen und Risken an das Gehör bei Solo Sängerinnen, zu den Ansprüchen an Hörsystemen im Bühnenbereich und belegte die Unterschieden zwischen unterschiedlichen Sänger/innen mit Klangfinder Hörbeispielen. „Aufgrund der unterschiedlichen Schalldruckpegeln sind Frauen hinsichtlich Hörverluste stärker gefährdet als Männer“, berichtete Rois-Merz. So bringen es Alt/Mezzosopran-Sänger auf stattliche Schalldruckpegel von 103 Dezibel.
Unter anderem mit Klangbeispielen, wie dem berühmten “Parigi o Cara” aus der La Traviata beeindruckte Mag. Esther Rois-Merz
Mit Hörsystemen kommt es dann auf der Bühne zu einigen extremen akustischen Herausforderungen. So bergen Kostüme, das Bühnensetting und das Schauspiel eigene Anforderungen für die Versorgung mit Hörsystemen. So wird auch oft der Gesang des Bühnenpartners – etwa bei Liebesszenen – als extrem laut empfunden. „Leise Orchstereinsätze der Streicher können da schon zum Problem werden“, so Rois-Merz.
Beeindruckend waren die Klangbeispiele zu einem Duett mit unterschiedlichen Hörgeräten. So demonstrierte die Referentin beim Vorliegen einer C5-Senke die deutlich unterschiedlichen Wahrnehmungen bei Nutzung verschiedener Systeme.
Zusammenfassend resümierte Rois-Merz, dass eine frühzeitige Versorgung von Sänger/innen ein leichteres Hören der Obertonstruktur mit sich bringt und zudem eine bessere Stimmkontrolle durch das hörende Einschätzen bewirkt. Nicht zu verachten sind zudem die Schonung der eigenen Stimme und die geringere Unabhängigkeit von Blicken auf Monitore um Einsätze nicht zu verpassen. Nicht zuletzt führen Versorgungen mit Hörsystemen zu einer Erleichterung der Kommunikation auf der Bühne und im Alltag.
TeleAudiologie – Fluch oder Segen
„Telemedizin stellt ein Megatrend im Gesundheitsbereich dar“, so Klemens Zimmermann, GN Hearing Austria GmbH. „Zugleich steigt das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung auch im Gesundheitsbereich an.“ Auf der Homepage für Arbeit, Soziales und Gesundheit liest man, dass Österreich in Europa im Bereich der Telemedizin eine Vorreiterrolle einnimmt. E-Card, ELGA, E-Befunde und E-Medikation sind bekannte Stichworte zu diesem Themenkreis.
Klemens Zimmermann führte das Auditorium auf eine Zeitreise und zeigte aktuelle Anwendungen zur TeleAkustik und mögliche Entwicklungen in der Zukunft
Im Weiteren seines Vortrages berichtete Zimmermann über TeleMonitoring und TeleTherapie. Er berichtete von über 46.000 Anrufe bei der telefonischen Gesundheitsberatung – Telefonnummer 1450. Das Service wird von den Ländern Vorarlberg und Niederösterreich, der Stadt Wien, dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger und dem Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz betrieben. Aus den über 46.000 Anrufen resultierten über 30.000 TeleBehandlungen und über 4.000 Notfalleinsätze.
Für die TeleAudiologie stellt die IoT die technologische Grundlage dar. Dazu gibt es synchrone und asynchrone Lösungen via Internet. Als Nutzen der TeleAudiologie sah Zimmermann eine zusätzliche Kundenbindung, eine effizientere Kundenbetreuung für Real Time Feedback und Feinanpassungen. Auch wären kommerzielle Aspekte wie separate Services, zusätzliche Verkaufsargumente und das Abheben von Mitbewerbern nicht zu vernachlässigen. So ist für neun von zehn Befragten eine gute Anpassung durch den Hörakustiker entscheidend. „Die neuen Möglichkeiten zu smarter Hörgeräte-Vernetzung wurde in einer Umfrage im Rahmen von etwa 300 Anpassungen begrüßt“, berichtete Zimmermann. Er betonte, „dass die technologischen Grundlagen für einen sinnvollen Einsatz von TeleAudiologie vorhanden und bei den Betroffenen die Akzeptanz dazu vorhanden sei“.
Otoplastik – was man aus Fehlern lernen sollte
Mit der Erkenntnis, dass „Erfahrungen aus eigenen Fehlern besonders wertvoll sind“, fand Dipl. Ing. Ulrich Voogt einen großartigen Einstieg in seinen Vortrag. Er berichtete unter anderem über neue Technologien bei Injektorpistolen und bekannte Vorteile von Kartuschenmaterialien. So haben Kartuschenmaterialien eine geringere Viskosität und üben deswegen einen geringeren Druck im Gehörgang aus. „Füllstoffe und Vorvernetzungen sind bei Dosenmaterialien Nachteile“, so Voogt. Er zeigte, dass das bereits vorvernetze Material bei Spritzen mit dem Pressen durch den Trichter weitere Beeinträchtigungen erfahren.
Sehr erfrischende und praxisnahe Tipps gab Otoplastik Legende Dipl. Ing. Ulrich Voogt im Rahmen seines Vortrages
Kartuschenmaterial bietet umfassende Vorteile, so Voogt. Diese reichen von der bereits erwähnten niedrigviskosen, cremigen Ausgangskonsistenz bis hin zu den hervorragenden Fließeigenschaften. Dadurch sei eine drucklose Ohrabformung ohne dem Verdrängen von Weichteilgeweben gewährleistet. Auch die maximale Detailschärfe, das hohe Rückstellvermögen, die Hautfreundlichkeit und die ideale Endhärte stellen Kartuschenmaterialien ein gutes Zeugnis aus. Die ideale Endhärte von 35 Sore A lässt anschließend eine saubere Bearbeitung zu.
Praxisnah zeigte Voogt einen Trick zur Tamponage mit einem Wattetampon in Verbindung mit einem Stück Schallschlauch. Dadurch wird ein Kippen oder ein Verdrehen der Tamponage verhindert. Auch ist die Einsetztiefe optimal bestimmbar. Enge Gehörgänge können durch das Aufsetzen eines Reduzierschlauches mit Abformmaterial gefüllt werden.
Im Weiteren warnte der Vortragende hinsichtlich der Verwendung von zu steifen Folien beim Auflegen auf das Abformmaterial, da solche Folien wiederum einen zu hohen Druck aufbauen. Als weiteren Praxistipp gab Voogt den Ratschlag, bei der Aushärtung der Abformung Geduld aufzubringen. Ob das Material optimal ausgehärtet ist, kann mittels einem Test an der Kanülenspritzenspitze erfolgen. „Die Entnahme der Abformung hat immer von unten zu erfolgen“, betonte Voogt.
Dipl. Ing. Ulrich Voogt erfreute das Auditorium mit einem äußerst praxisnahen Vortrag mit anschaulichen Beispielen, ausgezeichnetem Fotomaterial und Hinweisen zu sinnvollen Otoplastik-Formen.
Was sich aus der neuen Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen in der Hörakustik ergibt
„Ziel des Datenschutzes ist nicht die Verhinderung von Geschäftsprozessen und Geschäftsideen, sondern der Schutz der Privatsphäre und somit die Gewährleistung des Grundrechts der Betroffenen auf die Geheimhaltung personenbezogener Daten“, klärte Prof. Mag. Dr. Manfred Wöhrl von der R.I.C.S EDV -GmbH.
Prof. Mag. Dr. Manfred Wöhrl bewies mit seinem Vortrag, dass man den Ernst der DSGVO auch mit Humor kommunizieren kann
Er beruhigte das Auditorium, dass „es bei der DSGVO primär darum geht, dass jeder das Recht haben soll selbst zu bestimmen, ob und wie seine Daten verarbeitet werden und generell was mit diesen geschieht“. Wesentlich ist unter anderem das Minimalprinzip. So müssen Datenverarbeiter ihre Produkte und Dienste so anbieten, dass personenbezogene Daten nur im notwendigen Umfang erhoben werden. Zum Beispiel ist für das Versenden eines Newsletters kein Geburtsdatum notwendig. Alle Daten dürfen jedoch nur für die unbedingt notwendige Mindestdauer gespeichert werden.
All diese Daten dürfen gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit nicht offengelegt werden. Der Schutz muss unabhängig der wirtschaftlichen Vertretbarkeit eines Unternehmens gewährleistet werden. Bei der Weitergabe von Daten ist es notwendig dass externe Auftragsverarbeiter (etwa ein externer IT-Dienstleister) eine Vereinbarung betreffend der Geheimhaltung von Daten und der Einhaltung der DSGVO unterschreiben.
Im Weiteren seines Vortrages zeigte Wöhrl dem Auditorium Muster für die Einwilligung für die Datennutzungen. Wesentlich dabei ist, dass ab dem 25. Mai nur mehr eine Opt-In Option besteht. Dies bedeutet, dass Konsumenten aktiv zustimmen müssen. Ohne explizite Zustimmung ist die Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe personenbezogener Daten auch rechtmäßig, aber nur wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages oder einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Des Weiteren ist die Verarbeitung auch bei lebenswichtigen Interessen des Betroffenen erlaubt. Die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse ist ebenfalls erlaubt. Nicht zuletzt ist auch die Verarbeitung von Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder von Dritten zulässig, sonfern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.
In der Folge erklärte der Referent die zukünftigen Rechenschaftspflichten der Unternehmen. So ist es notwendig ein Verfahrensregister zu führen. Der Vortragende empfahl dazu die Verwendung einer Tabellenkalkulation. Zudem warnte er, dass Unternehmen Maßnahmen zur Sicherungen von Daten – seien sie analog oder digital – treffen müssen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt der DSGVO ist das Recht auf Auskunft. So haben Personen das Recht, von dem Verantwortlichen des Unternehmens Auskunft über seine personenbezogenen Daten hinsichtlich des Verarbeitungszwecks, der Datenkategorien, der Speicherdauer, der Offenlegung an Dritte und über bestehende Rechte auf Löschung und Beschwerde zu erhalten.
Infos zu kommenden Veranstaltungen der VHÖ finden Sie direkt auf der Homepage vom Verband der Hörakustiker Österreichs: www.vhoe.at