Viele Branchen klagen derzeit über einen Fachkräftemangel. Davon ist auch der Beruf des Hörakustikers betroffen. Die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Gesundheitsberufe, übernimmt deshalb bis zum Jahr 2024 die Ausbildungskosten zur Meisterprüfung in den Gewerben Hörakustiker und Augenoptiker nebst zur Befähigungsprüfung Kontaktlinsenoptiker zu 50 Prozent.
Problemfeld Betriebsschließungen
Die Zahl an Meisterinnen und Meister ist in den letzten Jahren besonders in der Branche der Hörakustiker durch den Übertritt in die Pension oder anderen Umstände stark gesunken. Gleichzeitig erleben wir, dass immer weniger Gesellen den Schritt zur Meisterprüfung wagen. Zugleich stellt der Erwerb der Meisterqualifikation eine gesunde Basis dar, dass die Branche gesund, stark und beständig erhalten bleibt. Daher hat die Wirtschaftskammer Wien, Fachgruppe Gesundheitsberufe, in den Berufsgruppen Hörakustiker und Augenoptiker eine strategische Maßnahme entwickelt, die dem Schwund der Meisterinnen und Meister Einhalt gebieten soll.
Basis dazu ist das Wirtschaftskammergesetz, welches als eine wesentliche Aufgabe der Fachorganisationen die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Mitglieder und ihrer Mitarbeiter, sowie die Förderung der Berufsausbildung regelt.
Voraussetzungen für den Erhalt der Fördergelder
Um die 50 Prozent der Ausbildungskosten zu erhalten, sind mehrere Regeln zu beachten. So sind nur jene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer förderbar, die sich während der Weiterbildungsmaßnahme durchgehend oder zumindest über 50 Prozent des Zeitraumes der schulischen Ausbildung in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis beziehungsweise Dienstverhältnis in einem Mitgliedsbetrieb der Berufsgruppen Hörgeräteakustiker und Augenoptiker der Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe befinden und bereits über die Lehrabschlussprüfung im entsprechenden Fach verfügen. Zudem muss das zu versteuernde Jahreseinkommen des Antragstellers im Jahr vor der Antragstellung unter 50.000 Euro liegen. Der maximale Förderbetrag ist mit 15.000 Euro pro Person limitiert.
Ungeachtet dieser Förderung, können noch Förderanträge beim waff und bei der Arbeiterkammer gestellt werden und die verbleibenden Kosten der Ausbildung in der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend gemacht werden.
Arbeitgeber muss der Ausbildung zustimmen
Um die Förderung aus dem Topf der Wirtschaftskammer zu erhalten, muss dem Antrag ein Schreiben des Arbeitgebers beigelegt werden. Aus diesem muss sinngemäß hervorgehen, dass die Höherqualifizierung des betreffenden Mitarbeiters befürwortet wird.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt zu 25 Prozent zu Beginn der Qualifizierungsmaßnahme, zu weiteren 25% nach Vorlage der Teilnahme- und Zahlungsbestätigung durch den anerkannten Bildungsträger und zu 50% nach Absolvierung der entsprechenden Meisterprüfung.
Kontakt für weitere Informationen
Fachgruppe Wien der Gesundheitsberufe
Wirtschaftskammer Wien
Straße der Wiener Wirtschaft
1020 Wien
Tel: +43 1 514502208
eMail: gesundheit-natur@wkw.at
Web: wko.at/wien/gesundheit